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Ausbreitung des Corona-Virus verhindern

Seit dem 20. März gilt der Erlass des Ministeriums für Arbeit, Soziales und Integration Sachsen-Anhalt, der obersten Gesundheitsbehörde unseres Bundeslandes. Die Festlegungen zur Schließung von Beherbergungsbetrieben und das Verbot touristischer Reisen in das Gebiet des Landes Sachsen-Anhalt betreffen auch den Gesundheitstourismus.
Ab sofort sind Reisen aus touristischem Anlass in das Gebiet des Landes Sachsen-Anhalt untersagt. Das gilt auch für aufschiebbare Maßnahmen der medizinischen Versorgung, Vorsorge oder Rehabilitation in Bad Schmiedeberg. Ausgenommen sind Anschlussrehabilitationen (AHB), die in unseren Rehabilitationskliniken durchgeführt werden.
Bereits beherbergte Personen, dazu zählen auch unsere Gäste, die privat finanzierte Gesundheitsaufenthalte im Kurhotel, den Gästehäusern und Kliniken durchführen, haben ihre Rückreise spätestens bis zum Ablauf des 21. März 2020 anzutreten. Begonnene Rehabilitationsmaßnahmen im Heilverfahren werden planmäßig zu Ende geführt.
Diese Regelung gilt bis zum 19. April 2020.

Die Gesundheit unserer Patienten, Gäste und Mitarbeiter ist uns wichtig. Deshalb setzen wir alle Schritte, durch die eine Ausbreitung des Corona-Virus verhindert oder verzögert werden kann, vollständig um.

  • Besucherstopp zur Sicherheit der Rehabilitanden und Mitarbeiter: Zum Schutz unserer Patienten und Mitarbeiter sind Besuche in unseren Kliniken gegenwärtig nicht möglich. Es gilt für bislang unbestimmte Zeit ein generelles Besuchsverbot im Eisenmoorbad Bad Schmiedeberg und den Klinikstationen. In begründeten Einzelfällen kann bei vorheriger Abstimmung mit der verantwortlichen Klinikleitung eine Ausnahme zugelassen werden.
  • Sicherheit für unsere Bewohner der Pflegeheime: Bitte sehen Sie von nicht notwendigen Besuchen in unseren Pflegeheimen ab. Dringende Besuche vereinbaren Sie bitte telefonisch unter (034925) 65 103 oder 650. Kinder unter 16 Jahren oder Menschen mit Atemwegsinfektionen erhalten keine Besuchs-erlaubnis.
  • Die Seniorenbegegnung im Pflegezentrum „Am Kurpark“ findet bis auf Weiteres nicht statt.
  • Das Kneipp-Therapiezentrum ist geschlossen, ebenso der Kur-Spielplatz.
  • Es findet zur Zeit kein Rehabilitationssport statt. Auch das Schwimmbecken im Kurmittelhaus steht für das öffentliche Schwimmen nicht zur Verfügung.
  • Ab Sonntag, den 22. März, sind das Kurhotel sowie die Gästehäuser Villa Bismarck und Parkvilla bis zum 19. April 2020 geschlossen.
  • Gastronomie im Eisenmoorbad: Das Restaurant im Kurhaus ist ab 23. März geschlossen, ebenso das Café „Piano“ und die Cafeteria der Rehaklinik 1.
  • Bis zum 30. April 2020 finden keine öffentlichen Veranstaltungen im Rahmen des Kultur- und Freizeitangebots des Eisenmoorbades statt.

  • Mit Wirkung vom 24. März sind das Kurhaus, einschließlich Kur- und Stadtinformation, und die Kurverwaltung für den Publikumsverkehr geschlossen.

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